Ältestenrat

Den wenigsten Mitgliedern des SV Bruchhausen-Vilsen von 1920 e.V. ist der Ältestenrat und
seine Funktion bekannt.


In der Satzung des Vereins ist unter § 15 Ältestenrat vermerkt:


1. Der Ältestenrat besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Seine Mitglieder
dürfen kein weiteres Amt im Verein bekleiden, sie müssen mindestens 40 Jahre alt
sein und mindestens 20 Jahre Vereinsmitglied sein. Sie werden von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.


2.  Der Ältestenrat entscheidet über Satzungsverstöße und Streitigkeiten innerhalb des
Vereins, soweit nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts gegeben ist. Er beschließt
über den Ausschluss von Mitgliedern nach §4 Abs. 3 dieser Satzung 


Dieser Rat besteht zur Zeit aus dem Vorsitzenden Dieter Borcherding und den Beisitzern
Heinz-Walter Kupisch und Hermann Hamann.
In den vergangenen 60 Jahren musste der Ältestenrat nur zwei Male angerufen werden. 
Anfang der 70iger Jahre gab es eine längere Auseinandersetzung. Ein Spieler der I. Herren
wollte nicht mehr in der I. Mannschaft spielen. Sein Trainer setzte daraufhin eine
vereinsinterne Sperre durch. Der Betreuer der II. Mannschaft und der Spieler hielten sich
nicht daran. Es folgten viel vereinsinterner Schriftwechsel und endete mit dem Vereinsaustritt
des betreffenden Spielers.


Weitere Anfragen an den Ältestenrat gab es in den letzten Jahrzehnten nicht. Dies spricht
doch sehr für ein gutes Vereinsklima zwischen Vorstand und seinen Mitgliedern.
   
Zur Zeit übermitteln die Mitglieder dieses Gremiums die Gratulationswünsche  an die Jubilare
des Vereins, die u.a. einen runden Geburtstag begehen. So können sie die Arbeit des
Vorstandes etwas unterstützen.


Dieter Borcherding, Heinz-Walter Kupisch, Hermann Hamann