Hausordnung

SV Bruchhausen-Vilsen v. 1920 e.V


Platz- und Hausordnung


§1 - Sportgelände/Sportplatz


1. Das Sportgelände und die darauf befindlichen Sportanlagen dürfen nur dem Zweck
entsprechend genutzt werden.
2. Platzsperren für den Spiel- und Trainingsbetrieb können vom Vorstand oder einer
vom Vorstand beauftragten Person ausgesprochen werden.
3. Die Sportanlage ist kein öffentlicher Spiel- und Bolzplatz. Das Betreten ist nur unter
Aufsicht des Trainers, Übungsleiters oder Betreuers erlaubt.
4. Den Anweisungen der Trainer/Übungsleiter/Betreuer und des Vorstandes des SV
Bruchhausen-Vilsen ist Folge zu leisten.
5. Die Trainer/Übungsleiter/Betreuer haben für die Einhaltung der Platz- und
Hausordnung zu sorgen.
6. Für die Pflege und Instandhaltung ist der Verein (SV Bruchh.-Vilsen v.1920 e.V.)
verantwortlich, soweit nicht die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen als Pächter
zuständig ist. Auf etwaige Missstände und Verletzungsgefahren ist der Vorstand
aufmerksam zu machen. Mängel an den Anlagen sind unverzüglich dem Vorstand
zu melden. Alle Mitglieder sind verpflichtet Schäden umgehend zu melden.

 

§ 2 - Vereinsheim


1. Das Vereinsheim ist grundsätzlich nur während der Trainingszeiten und zu den
Spielen geöffnet. Sonderveranstaltungen (Geburtstage, Mannschaftsfeiern usw.)
müssen vom Vorstand genehmigt werden.
2. Die Mannschaftskühlschränke in der Kantine und im Aufenthaltsraum sind stets
verschlossen zu halten. Nach dem Verzehr von Getränken sind diese gemäß
aushängender Preisliste zu bezahlen. Die Kühlschränke werden von einer vom
Vorstand bestimmten Person aufgefüllt.
3. Getränke aus der Kantine dürfen nur von berechtigten Personen verkauft bzw.
entnommen werden. Die Bezahlung erfolgt gemäß aushängender Preisliste.
4. Die Weitergabe der an die Übungsleiter verteilten Schlüssel ist nur in begründeten
Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Vorstand zulässig.


§ 3 - Umkleidekabinen/Duschen


1. Das Betreten der Vereinsheims mit Fußballschuhen ist nicht gestattet. Das
Abklopfen des Schmutzes von den Schuhen an den Wänden oder anderen
Einrichtungen ist verboten.
2. Das Reinigen der Sportkleidung ist in allen Räumen verboten.
3. Die Wasch- und Duschanlagen dürfen nur nach der Sportausübung benutzt werden;
dabei ist auf sparsamen Wasserverbrauch besonders zu achten. Die Duschanlagen
und Toiletten sind unbedingt sauber zu halten. Die benutzten Umkleidekabinen
müssen vor dem Verlassen durchgefegt werden, damit die nachfolgende
Mannschaft wieder eine saubere Kabine vorfindet.


§ 4 - Ordnung und Sicherheit


1. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sind für die Sauberkeit auf dem gesamten
Sportgelände mitverantwortlich. Dies gilt im besonderen für die
Gemeinschaftsräume und die Sanitäranlagen.
2. Die Flutlichtanlage ist unmittelbar nach Spielschluss bzw. Beendigung des
Trainings auszuschalten.
3. Alle Türen, Fenster und Tore sind nach Verlassen der Anlage zu schließen. Alle
Lichter und elektrischen Geräte (soweit nicht dauerhaft benötigt) sind
auszuschalten.
4. Flaschen und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren.
5. Benutzte Gegenstände (Grill, Geschirr usw.) sind nach Benutzung gründlich zu
reinigen.
6. Die Trainingsgeräte sind nach der Benutzung an ihren ursprünglichen Platz in der
Gerätegarage wieder zurück zu stellen. Trainingsbälle müssen nach dem Training
wieder in die Ballschränke sortiert werden.
7. Das Telefon und der Internet-Anschluss dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke
von den Trainern, Übungsleitern und Mannschaftsführern benutzt werden.
8. Einrichtungsgegenstände sowie Wände dürfen nicht beschriftet, besprüht und
beschmutzt werden.
9. Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche auf dem gesamten Sportgelände ist
verboten. Im gesamten Gebäudekomplex ist Rauchen verboten. Es gilt das
Jugendschutzgesetz!
10. Die Benutzer der Sportanlage sind verpflichtet, auf ihre Wertgegenstände selbst zu
achten. Der Verein übernimmt für den Verlust (Diebstahl) keine Haftung.


§ 5 - Zuwiderhandlungen


1. Verstöße gegen die Platz- und Hausordnung können mit Strafen bis hin zum
Hausverbot geahndet werden.


§ 6 - Inkrafttreten


Die Hausordnung tritt am 1.Nov. 2015 in Kraft.


Bruchhausen-Vilsen, den 28.10. 2015


gez. Thomas Warnke
1. Vorsitzender

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